Wohnsitz: An-, Ab- und Ummeldung
Details
Anmeldung einer Wohnung
Wenn Sie nach Altenbeken umgezogen sind, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Altenbeken anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Wohnungsgeberbescheinigung
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
Bei einem anzumeldenden Kind, welches noch kein Ausweisdokument besitzt: Geburtsurkunde des Kindes
Wenn Sie aus einer Kommune zuziehen, die dem Kreis Paderborn angehört, und ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können wir für Sie die Adressänderung im Kraftfahrzeugschein vornehmen. In diesem Fall ist der Kraftfahrzeugschein mitzubringen (Achtung: Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung darf nicht in der Vergangenheit liegen.
Für die Anmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o.g. Dokumente mitzubringen.
Bei zuziehenden Familien genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Ummeldung einer Wohnung
Auch wenn Sie innerhalb von Altenbeken umziehen, müssen Sie der Meldebehörde Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung persönlich mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Wohnungsgeberbescheinigung (siehe „Downloads“)
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
Bei einem anzumeldenden Kind, welches noch kein Ausweisdokument besitzt: Geburtsurkunde des Kindes
Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können wir für Sie die Adressänderung im Kraftfahrzeugschein vornehmen. In diesem Fall ist der Kraftfahrzeugschein mitzubringen (Achtung: Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung darf nicht in der Vergangenheit liegen. Weitere Infos siehe „Kfz ummelden“)
Für die Ummeldung innerhalb Altenbekens ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.
Bei Familien, die innerhalb Altenbekens umziehen, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Abmeldung einer Wohnung
Wenn Sie aus Altenbeken wegziehen und sich innerhalb Deutschlands in einer anderen Gemeinde anmelden, ist keine Abmeldung in Altenbeken erforderlich.
Eine Abmeldung muss jedoch vorgenommen werden, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt.
Wenn sich Ihr neuer Wohnsitz im Ausland befindet oder Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr nehmen (Abmeldung ohne festen Wohnsitz), ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Altenbeken zwingend erforderlich.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der wegziehenden Person(en)
Für die Abmeldung aus Altenbeken ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person dazu bevollmächtigen, Sie abzumelden. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.
Bei Familien, die sich aus Altenbeken abmelden möchten, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.