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Asylbewerberangelegenheiten

Details

Asylbewerber und Geduldete erhalten in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der ersten 15 Monate haben Sie nur Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege der Versorgung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Hier finden Sie weitere Informationen.

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.