Hundesteuer (An-, Ab- und Ummeldung)
Details
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt im Bürgerbüro der Gemeinde Altenbeken anzumelden.
Bei der Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Hinweise
Hundesteuermarke
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist.
Alle Hundehalter werden aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde im Bürgerbüro anzumelden.
Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich 3 - Ordnung und Bürgerservice.
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.