Bestattungswesen
Details
Der Umgang mit dem Tod ist ein schwieriges und emotionales Thema, welchem aus diesem Grund zu Lebzeiten oftmals nur oberflächliche oder keine Beachtung geschenkt wird. Fast jeder Bürger kommt jedoch einmal in die Situation, sich um eine Bestattung eines Angehörigen kümmern zu müssen. Die wenigsten Menschen sind wirklich vorbereitet, wenn ein Sterbefall eintritt.
Den Hinterbliebenen verbleiben nach einem Trauerfall nur wenige Stunden für alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Bestattung zu treffen sind. Die seelische Belastung durch die Konfrontation mit der Endgültigkeit des Todes ist in diesen Stunden immens.
Neben den mit dem Bestattungsinstitut zu regelnden Dingen (Sarg, Blumenschmuck, Traueranzeigen/Karten, Kaffeetrinken, Behördengänge usw.) ist eine Vielzahl von Festlegungen mit der Friedhofsverwaltung zu treffen:
Erd- oder Feuerbestattung
ist eine vorhandene Grabstätte nutzbar, Verlängerung möglich
welche Grabart
Sarg und Urne/Urnen in einer Grabstätte
Grabpflege: individuell, pflegefrei oder anonym
Auswahl der Grabstätte
Trauerfeier am Sarg oder ggf. zur Urnenbeisetzung
in der Friedhofskapelle oder an einem anderen Ort
mit welchen gemeindlichen Gebühren ist zu rechnen
Die Kürze der Zeit nach Eintritt eines Sterbefalles lässt eine umfassende Auseinandersetzung mit all diesen Fragen nicht mehr zu oder eine Information bei der Friedhofsverwaltung ist in der Regel gar nicht mehr möglich.
Deshalb bietet die Friedhofsverwaltung an, sich frühzeitig und ohne den psychischen Druck eines Todesfalls umfassend beraten zu lassen, um so eine angemessene Bestattungsform für sich oder nahe Angehörige zu finden.
Wenn es keine Angehörigen gibt oder sie sind nicht zu ermitteln, veranlasst das Ordnungsamt der Stadtverwaltung die Bestattung, da es sich dann um eine sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung handelt.
Hinweise
In allen drei Ortsteilen der Gemeinde gibt es einen Friedhof.
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.