Gewerbeanzeige (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung)
Details
Wer selbstständig ein stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder einer unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.
Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:
das zuständige Finanzamt
die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
die jeweilige Berufsgenossenschaft
das staatliche Amt für Arbeitsschutz
LDS NRW
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne unsere zuständigen Mitarbeitenden der Gewerbemeldestelle.
Hinweise
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.