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Gewerbeanzeige (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung)

Details

Wer selbstständig ein stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder einer unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.

Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:

  • das zuständige Finanzamt

  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer

  • die jeweilige Berufsgenossenschaft

  • das staatliche Amt für Arbeitsschutz

  • LDS NRW

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne unsere zuständigen Mitarbeitenden der Gewerbemeldestelle.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.