Führerscheinumtausch
Details
Alle ab 19.01.2013 ausgegebenen Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig. Alle vor diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt auch für die bis zu dem Stichtag ausgestellten Kartenführerscheine. Insbesondere bei den „alten“ Dokumenten, also den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, wird jedoch ein früherer Umtausch empfohlen. Das gilt besonders dann, wenn Auslandsreisen unternommen oder Mietwagen gebucht werden, weil die „alten“ Dokumente in einigen Ländern nicht akzeptiert werden.
Hinweise
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.