Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Open Street Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schwerbehindertenausweise

Details

Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Paderborn nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.

  • Sie erhalten den Antrag im Bürgerbüro des Rathauses oder über den unten aufgeführten Link zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung). Den Antrag können Sie zuhause ausfüllen. Soweit es um medizinische Angaben geht, wird jedoch empfohlen, diese in Absprache mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Der Antrag kann dann bei uns (bei Erstantrag bitte Lichtbild beifügen) abgegeben oder direkt zum Kreis Paderborn gesandt werden.

  • Sie können bei uns im Sozialamt Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, können wir für Sie beim Kreis Paderborn aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis beantragen. Dafür wird wieder ein neues Lichtbild benötigt.

  • Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Paderborn auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (Nachteilsausgleiche).

Genauere Informationen erhalten Sie beim

Kreis Paderborn
Schwerbehindertenstelle 
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Tel.: +49 5251 308-0
Fax:: +49 5251 308-8888
E-Mail senden

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.