Schwerbehindertenausweise
Details
Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Paderborn nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.
Sie erhalten den Antrag im Bürgerbüro des Rathauses oder über den unten aufgeführten Link zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung). Den Antrag können Sie zuhause ausfüllen. Soweit es um medizinische Angaben geht, wird jedoch empfohlen, diese in Absprache mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Der Antrag kann dann bei uns (bei Erstantrag bitte Lichtbild beifügen) abgegeben oder direkt zum Kreis Paderborn gesandt werden.
Sie können bei uns im Sozialamt Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, können wir für Sie beim Kreis Paderborn aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis beantragen. Dafür wird wieder ein neues Lichtbild benötigt.
Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Paderborn auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (Nachteilsausgleiche).
Genauere Informationen erhalten Sie beim
Kreis Paderborn
Schwerbehindertenstelle
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Tel.: +49 5251 308-0
Fax:: +49 5251 308-8888
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Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.