Schülerbeförderung und -Monatsticket
Details
Für den Weg zwischen Schule und Wohnsitz können den Schülern Kosten entstehen. Diese Schülerfahrkosten werden vom Träger der besuchten Schule übernommen, wenn die u.g. Voraussetzungen vorliegen.
Schülerfahrkosten müssen wirtschaftlich und zumutbar sein. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger, es besteht keine Pflicht zur Beförderung. Der Schulträger entscheidet auch über das zweckmäßigste Verfahren.
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.