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Sozialhilfe

Details

Wer nicht aus eigener Kraft die Mittel zur Deckung der notwendigen Bedarfe erbringen kann, erhält Sozialhilfe. Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann.

Die Sozialhilfe umfasst die Bereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),

  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (§§ 53 bis 60 SGB XII),

  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),

  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),

  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII)

sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.