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Sterbefall

Details

Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich am wenigsten an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden.

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

Hinweise

Was ist bei einem Sterbefall zu tun

Bei einem Sterbefall in der Familie haben Angehörigen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Das Wichtigste für Sie im Überblick:

  1. Ereignet sich der Todesfall zu Hause, ist zunächst ein Arzt zu verständigen (Hausarzt). Dieser nimmt die Leichenschau vor und händigt den Angehörigen die notwendigen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen für das Standesamt und drei weitere Todesbescheinigungen in Umschlägen) aus. Mit diesen Bescheinigungen meldet eine der anzeigepflichtigen Personen (Ehegatte, Kinder, weitere Person oder auch ein von den Angehörigen beauftragter Bestatter) den Sterbefall beim Standesamt an. Der Sterbefall ist innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Ereignet sich der Sterbefall am Wochenende, ist das Standesamt am darauffolgenden Werktag zur Beurkundung des Todesfalls aufzusuchen. Beim Standesamt erhalten Sie die erforderlichen Sterbeurkunden ausgestellt.

  2. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder in einem Heim ist das Krankenhaus oder das Heim verpflichtet, den Sterbefall beim Standesamt schriftlich anzuzeigen. Ist der Todesfall in einem auswärtigen Krankenhaus eingetreten, haben die Anzeigepflichtigen beim dortigen Standesamt, das für die Beurkundung des Todesfalles zuständig ist, einen Nachweis der Personalien des Verstorbenen vorzulegen:
    • Personalausweis oder Meldebescheinigung sowie
    • Geburts- und Heiratsurkunde und
    • bei verwitweten Verstorbenen auch die Sterbeurkunde des Ehepartners.

  3. Die Festlegung der Bestattungstermine erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, wobei versucht wird, den Wünschen der Hinterbliebenen Rechnung zu tragen. Bei der Gemeinde muss außerdem angegeben werden, ob ein Einzelgrab, ein Familiengrab oder ein Urnengrab gewünscht wird.

  4. Der Überführungstermin in die Leichenhalle muss der Gemeinde mitgeteilt werden (wird normalerweise durch den Bestatter erledigt).

  5. Die Traueranzeige sollte erst dann aufgegeben werden, wenn der Beerdigungstermin von der Gemeinde bestätigt wurde.

  6. Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken
    • evtl. vorhandene Versicherungen des Verstorbenen abzumelden
    • den Rentenversicherungsträger vom Tode des Rentenberechtigten zu verständigen
    • das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (der hinterbliebene Ehegatte kann in bestimmten Fällen die Rente des Verstorbenen für 3 Monate in voller Höhe erhalten) zu beantragen. (Die erforderlichen Formulare sind bei der Rentenstelle erhältlich.)
    • Hinterbliebenenrente zu beantragen (bitte Termin vereinbaren)

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.