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Europawahl

Als einziges EU-Organ werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments alle fünf Jahre in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union gewählt.

Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet in Deutschland am Sonntag, 09. Juni 2024 statt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird voraussichtlich zwischen dem 08. und 18. Mai 2024 erfolgen.

Aktuelle Informationen zur Europawahl 2024

Unterlagen zur Briefwahl anfordern

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierfür ist die Beantragung eines Wahlscheins zwingend erforderlich. Vom 29. April bis zum 03. Juni um 00:00 Uhr ist die Beantragung über den untenstehenden Link möglich.

Informationen für im Ausland lebende Deutsche

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wenn diese an Europawahlen teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl beim Wahlamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Diesen Antrag senden Sie, sollte Ihr letzter Wohnsitz in Altenbeken gewesen sein, bitte bis zum 19. Mai 2024 an:

Gemeinde Altenbeken
Wahlamt
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche

Informationen für Unionsbürger

Unionsbürger müssen sich für die Wahlteilnahme in Deutschland in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen, es sei denn, sie stehen bereits aufgrund eines Antrags bei einer früheren Europawahl im Wählerverzeichnis ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland.

Das Antragsformular und ein Merkblatt erhalten Sie unter:

  www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Den Antrag senden Sie bitte, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Altenbeken ist, bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Eingangsfrist) an folgende Anschrift:

Gemeinde Altenbeken
Wahlamt
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU:

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

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Union citizens, who wants to vote in germany, must be registered in their place of residence in germany. Once registered, they will automatically be notified of future European elections.

For a registration form and information sheet, please visit:

www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

To register, you must apply at the city hall of your place of residence by Sunday, 19th May 2024 at the latest

Adress:

Gemeinde Altenbeken
Wahlamt
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

You will find more information about voting in all the official languages at:

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Allgemeine Informationen zur Europawahl

Allgemeine Informationen

Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments:
Das derzeitige 9. Europäische Parlament wurde am 26. Mai 2019 gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten. Die nächste Wahl erfolgt am 09.06.2024.

Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.

Wahlgebiete und Wahlrechtsgrundsätze

Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet bei der Europawahl ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die 16 Bundesländer haben wahltechnisch insoweit Bedeutung, dass Wahlvorschläge der Parteien entweder gemeinsam für alle Länder auf einer Bundesliste oder als Landeslisten, die auf Bundesebene als verbunden gelten, eingereicht werden können. Der Stimmzettel sieht daher in jedem Land anders aus.

Wahlkreise, in denen wie bei Bundestagswahlen Kandidaten direkt gewählt werden können, gibt es bei Europawahlen nicht. Das Wahlgebiet ist in allgemeine und Sonder-Wahlbezirke eingeteilt, die von den Gemeindebehörden gebildet werden. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

Kein Wahlbezirk soll mehr als 2 500 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. 

Wahlsystem:
Listenwahl nach Grundsätzen der Verhältniswahl

Stimmabgabe:
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die für eine Liste abgegeben werden kann.

Ermittlung des Wahlergebnisses:
Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague Schepers Verfahren)

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates mit Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Wohnung angemeldet waren oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.