Kommunalwahlen
Am 13. September 2020 wurden die Mitglieder des Gemeinderates, des Kreistages sowie der Bürgermeister und der Landrat für fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
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Allgemeine Informationen
Kommunalwahlen in der Gemeinde Altenbeken
Im Rahmen der Kommunalwahlen werden die Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags sowie der/die Bürgermeister/in und Landrat/-rätin gewählt.
Für den Rat der Gemeinde Altenbeken wurden am 13. September 2020 28 Mitglieder für die Dauer von 5 Jahren gewählt, davon 14 in Wahlbezirken. Der Kreistag besteht aus 60 Mitgliedern, von denen 30 in Wahlkreisen gewählt wurden. Die Wahlbezirke der Gemeinde Altenbeken wurden einem Kreiswahlbezirk zugeordnet
Wahlgebiete und Wahlrechtsgrundsätze
Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Altenbeken. Dieses ist in 14 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlsystem:
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Gewählt werden Wahlbezirksbewerberinnen und -bewerber und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien und Wählergruppen.
Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils eine Stimme für die Wahlen der Vertretungen, also eine Stimme für die Wahl des Rates sowie eine Stimme für die Wahl des Kreistages. Hinzu kommen jeweils eine Stimme für Bürgermeister/in und Landrat/-rätin.
Ermittlung des Wahlergebnisses:
Die Berechnung der Sitzverteilung für den Gemeinderat und den Kreisrat erfolgt nach dem Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague Schepers Verfahren).
Bürgermeister/in und Landrat/-rätin werden nach Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erzielt (absolute Mehrheit).
Hat niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat (einfache Mehrheit).
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Altenbeken ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Altenbeken bzw. im Kreis Paderborn seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.