Vom 11. Mai an sollen schrittweise Restaurants, Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels unter strengen Schutzbestimmungen für das Publikum öffnen.
Beim Neustart der Gastronomie am 11. Mai gelten folgende Besonderheiten:
An einem Tisch können Personen aus zwei Haushalten sitzen. Eine Begrenzung der Personenzahl ist nicht vorgesehen. Tische müssen 1,5 Meter auseinander stehen.
Platzanweisungen und namentliche Registrierungen ermöglichen die Nachverfolgung. Um Besucherströme zu entzerren, verzichtet Nordrhein-Westfalen auf eine corona-bedingte Begrenzung der Öffnungszeiten und der Verweildauer der Gäste in den Restaurants. Buffet-Lösungen sind nicht zulässig.
Weitere Öffnungen am 11. Mai:
Ferienwohnungen und –häuser/Camping
Freizeitparks/Ausflugsschiffe
Öffnung 18. Mai:
Touristische Übernachtungen von Inländern in Hotels inkl. Nutzung des gastronomischen Angebots
Geplante Öffnung 30. Mai:
Fachmessen mit Hygiene-Konzept und begrenzter Teilnehmerzahl korrespondierend zur Veranstaltungsfläche,
Touristische Führungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, Thermen und Schwimmbäder.
Die NRW-Landesregierung hat zur Eindämmung des Coronavirus am 22.03.2020 die Corona-Schutzverordnung erlassen. Danach ist der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen untersagt. Zulässig ist die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf durch Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen, Kantinen, Cafés und Kantinen, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken und Reisebusreisen sind untersagt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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