Ihre Bauvorhaben im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes beantragen Sie bitte (mit Anlagen) bei der Gemeinde Altenbeken, Festsetzungen über mögliche Arten der Bebauung und die Bauausführung sind im Bebauungsplan enthalten. Welche Unterlagen neben dem Antragsformular benötigt werden, kann bei jedem Architekten oder beim Fachbereich Bauen und Liegenschaften erfragt werden.
Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. Ob ein Bauvorhaben in der geplanten Art und Ausführung errichtet werden darf, kann vorab im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden.
Bauvoranfragen sind unter Verwendung der entsprechenden Antragsunterlagen mit den erforderlichen Anlagen der Gemeinde Altenbeken vorzulegen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Altenbeken ist der Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen, Aldegreverstr. 10 -14, 33102 Paderborn, Tel.: (0 52 51) 3 08 - 0.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
FB 4: Leiter Bauen und Planen
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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