Seit 11. Januar gilt der eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung. Um Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen.
Für Eltern von in der Gemeinde Altenbeken betreuten Kindern bedeutet das konkret:
Die Kindergartenbeiträge (per 15.01.2021) sind ausgesetzt und werden durch die Gemeindekasse nicht eingezogen. Pflichtige, die mit Dauerauftrag zahlen oder bereits überwiesen haben, erhalten eine Erstattung (wenn die Bankverbindung bekannt ist) oder es erfolgt eine Verrechnung zum 15.02.2021.
Die OGS-Beiträge (per 15.01.2021) werden ebenfalls ausgesetzt. Auch hier gilt: Pflichtige, die mit Dauerauftrag zahlen oder bereits überwiesen haben, erhalten eine Erstattung (wenn die Bankverbindung bekannt ist) oder es erfolgt eine Verrechnung zum 15.02.2021. Ausgesetzt sind auch die Elternbeiträge für die Betreute Grundschule. Dort können im Unterschied zur OGS nicht nur Schulkinder, sondern beispielsweise auch deren Geschwisterkinder betreut werden.
Essensgeld wird nur von den Eltern erhoben, die ihre Kinder in die Notbetreuung von Kita und OGS bringen.
In allen Schulformen wird spätestens ab Mittwoch, den 13. Januar 2021 Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Schulen haben danach die Möglichkeit, dem Beginn des Distanzunterrichts bei Bedarf zwei vorbereitende Organisationstage vorzuschalten. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.
Hier finden Sie die entsprechenden Regelungen für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen:
Offizielle Informationen zum eingeschränkten Pandemiebetrieb
Elternbrief des Ministers zum eingeschränkten Pandemiebetrieb
Beschäftigtenbrief des Ministers zum eingeschränkten Pandemiebetrieb
NRW-Familienminister Stamp und NRW-Schulministerin Gebauer haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz Informationen zur weiteren Kindertagesbetreuung und zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gegeben.
Die Kindertagesbetreuung soll weiter auf ein Minimum reduziert bleiben. Vom 11. bis 31.01.2021 wird ein eingeschränkter Pandemiebetrieb in den Kindertageseinrichtungen eingerichtet, der Betreuungsumfang für jedes Kind wird um 10 Stunden reduziert. Die Betreuung wird in festen Gruppen stattfinden. Alle Eltern bleiben aufgefordert, von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und ihr Kind nur in die Betreuung zu bringen, wenn dies absolut notwendig ist. Ausführliche Schreiben an Kitaleitungen und Eltern werden morgen versandt.
Für Schulen gilt: Der Präsenzunterricht bleibt bis zum 31.01.2021 ausgesetzt.
Ab 11.01.2021 gilt Distanzunterricht für alle Schulklassen, auch für Abschlussklassen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ein Betreuungsangebot eingerichtet, wenn Eltern dies nicht gewährleisten können.
Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:
Lockdown in der Kindertagesbetreuung vom 14.12.2020 bis 10.01.2021
Die Kindertagesbetreuung soll aktuell auf ein Minimum reduziert werden. Alle
Eltern sind aufgefordert, von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und ihr Kinder nur in die Betreuung zu bringen, wenn dies absolut notwendig ist.
Offizielle Information zum Lockdown
Das Ministerschreiben an die Eltern zur Kindertagesbetreuung bis zum 10. Januar 2021 finden Sie hier.
Das Ministerschreiben an die Leitungen und Beschäftigen der Kindertages-einrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zur Kindertagesbetreuung bis zum 10. Januar 2021 finden Sie hier.
Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Konzept für Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb veröffentlicht.
Hier finden Sie das Ministerschreiben und das Konzept.
Familienzentrum St. Johannes Baptist (Allgemeinverfügung des Kreises, Amtsblatt Nr. 88 vom 07.12.2020)
Alle Kinder sowie das Betreuungspersonal der Einrichtung Kath. Kindertageseinrichtung und Familienzentrum St. Johannes Baptist, Schulstraße 6, 33184 Altenbeken, die im Zeitraum vom 29.11.2020 bis zum 02.12.2020 die Einrichtung besucht haben, haben sich unverzüglich bis einschließlich 16.12.2020, 24.00 Uhr, in häusliche Absonderung zu begeben.
Waldkindergarten EggeKids (Allgemeinverfügung des Kreises, Amtsblatt Nr. 84/2020 vom 04.12.2020)
Alle Kinder sowie das Betreuungspersonal der Gruppe Eichhörnchen der Einrichtung Waldkindergarten EggeKids, Eggering 5, 33184 Altenbeken, die im Zeitraum vom 27.11.2020 bis zum 01.12.2020 die Einrichtung besucht haben, haben sich unverzüglich bis einschließlich 15.12.2020, 24.00 Uhr, in häusliche Absonderung zu begeben.
Familienzentrum Eggenest (Allgemeinverfügung des Kreises, Amtsblatt Nr. 84/2020 vom 04.12.2020)
Alle Kinder sowie das Betreuungspersonal der Einrichtung Familienzentrum Eggenest, Mühlenweg 14,
33184 Altenbeken, die im Zeitraum 28.11.2020 – 30.11.2020 die Einrichtung besucht haben, haben sich unverzüglich bis einschließlich 14.12.2020, 24.00 Uhr, in häusliche Absonderung zu begeben.
Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.
In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.
Das Ministerium hat für Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden und für Träger, Leitungen und Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen Informationen zu aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens und Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung gegeben.
Ab Montag, den 2. November 2020 bleibt das Hallenbad bis auf Weiteres geschlossen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung und der von der Landesregierung angekündigten Änderungen der Corona-Schutzverordnung sieht sich die Gemeinde Altenbeken gezwungen, die Sporthallen und Sportplätze in Altenbeken und Schwaney ab sofort (Donnerstag, 29.10.2020) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu schließen.
In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien (ab 26.10.2020) an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht gilt vorerst bis zum Ende des Jahres. Die Regelungen im Einzelnen:
In unserer Gemeinde lässt es sich prima leben. Viele Familien haben sich dafür entschieden, hier ihren Kindern ein gesundes Großwerden zu ermöglichen. Kindergärten, die zum Teil Familienzentren sind, schaffen Entwicklungsraum für die ganz Kleinen, bei Bedarf den ganzen Tag und mit flexiblen Öffnungszeiten.
Moderne Grundschulen mit dem Angebot der offenen Ganztagsbetreuung in allen drei Ortsteilen, eine private Realschule und eine ausbildungsfreundliche Wirtschaft bieten Chancen für erfolgreiche Lebensläufe.
Für die Erwachsenenbildung steht insbesondere die Volkshochschule (VHS) mit einem umfangreichen Kursangebot zur allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung zur Verfügung.
Unsere Eggegemeinde hat eine gute soziale Infrastruktur und ein vielfältiges Angebot für alle Generationen. Dies ist auch dem großen Engagement zahlreicher Organisationen und Vereine zu verdanken. Bei Fragen in nahezu allen Lebenslagen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Sozialverwaltung zur Seite, zahlreiche Hilfs- und Beratungsangebote der großen Wohlfahrtsverbände können in Anspruch genommen werden.
Im Kreis Paderborn gibt es eine Vielzahl von Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien. Der Familien-Radar gibt Ihnen einen Überblick über diese vielfältigen Angebote der einzelnen Institutionen und Einrichtungen und ermöglicht ein schnelles Auffinden von Adressen, Telefonnummern und Ansprechpersonen.
Sie suchen Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder? Hier finden Sie zahlreiche Informationen.
mehr erfahrenGrundschulen in allen drei Ortsteilen, eine private Realschule in Gründung und Angebote für Erwachsene finden Sie hier.
mehr erfahrenZahlreiche Vereine und Organisationen bieten aktiven Senioren ein vielseitiges Angebot.
mehr erfahrenEin buntes Vereinsleben bereichert jede Gemeinde. Altenbeken hat Dank der vielen Vereine in den unterschiedlichsten Bereichen ein umfassendes Angebot.
mehr erfahrenDer neue pastorale Raum mit seinen etwa 19.000 Gemeindemitgliedern setzt sich aus den Pastoralverbünden Bad Lippspringe-Schlangen, Egge und ...
mehr erfahrenDie Gemeinde Altenbeken stellt ein reichhaltiges Angebot an Sportstätten zur Verfügung.
mehr erfahrenWir möchten ihnen das Ankommen in unserer Gemeinde leichter machen und haben nützliche Informationen für Sie zusammengestellt.
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Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
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