Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene reine Gemeindesteuer und damit die wichtigste Einnahmequelle einer Kommune und somit bedeutend für das kommunale Finanzsystem.
Die Gewerbesteuer-Festsetzung erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Gemeinde Altenbeken geltenden Hebesatzes.
Der Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil wird durch das zuständige Finanzamt in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Fragen zum Messbetrag beantwortet das zuständige Finanzamt.
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
FB 2: Finanzen
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FB 2: Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
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